Kinderschutz ist keine Kannentscheidung!

Vorwort

„Kindeswohl im Sport“ – dies zu schützen und zu wahren ist ein hoher Anspruch und eine Selbstverständlichkeit zugleich. Im Kinderschutz gibt es kein „Wenn“, kein „Ja aber“, kein „Vielleicht“. Genauso wie für Eltern steht auch für Institutionen wie uns, in denen Kinder und Jugendliche stundenweise betreut werden, das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen im Zentrum des Engagements.

Das Kindeswohl ist also ein gesellschaftlicher Wert, der für den Sport und seine Institutionen eine Selbstverständlichkeit ist. Ein wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt jeglicher Art ist zugleich ein hoher Anspruch, als auch eien selbstverstandene Sicherheit derer. Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und sexueller Missbrauch sind glücklicherweise die Ausnahme, aber sie können leider überall vorkommen, wo Erwachsene Kinder und Jugendliche betreuen und erziehen – sei es in der Familie oder aber auch im Vereinssport.

Wir sehen uns in der Verantwortung, die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor solchen Gefahren zu schützen. Der Kinderschutz soll in unserem Verein ein Qualitätsmerkmal darstellen und gegenüber den Eltern und der Öffentlichkeit eine größere Bedeutung erlangen.

Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII

Rowena Yorat
Mobil: +49 177 3398000

@: r.yorat@lebensstift.de

Zertifikat

Partizipation-Beschwerdemanagement