29.05.2023 / Verein
Der Ältestenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die dem Verein mindestens 20 Jahre angehören müssen und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Er kümmert sich insbesondere um die Wahrung und Förderung der Tradition und des Ansehens des Vereins sowie die Pflege des gesellschaftlichen Zusammenhalts der Vereinsmitglieder.