F.C. Hertha 03 Zehlendorf

F.C. Hertha 03 Zehlendorf

Vereinsehrenkodex

VEREINSEHRENKODEX zum Kinder- und Jugendschutz im Berliner Fußball-Verband e. V.
F.C. Hertha 03 Zehlendorf

für alle Mitarbeiter/innen in unserem Fußballverein, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen arbeiten oder sie betreuen.

1. Erweitertes Führungszeugnis

Jede/r Mannschaftsverantwortliche (Trainer/in sowie Betreuer/in) hat vor Aufnahme seiner Vereinsarbeit ein erweitertes Führungszeugnis vorzuzeigen, welches während der Tätigkeit regelmäßig (z.B. 3-Jahres-Rhythmus) wieder vorzulegen ist. Damit soll sichergestellt werden, dass der Verein nicht nur einmalig, sondern regelmäßig einen Überblick über die Eignung und Tauglichkeit des/der Mannschaftsverantwortlichen hat.

2. Politische Kleidung und Äußerungen
Die Mannschaftsverantwortlichen verzichten auf links- und rechtspopulistische sowie anderweitig politisch extremistisch motivierte Kleidungsstücke und Äußerungen. Dazu zählen u.a. sämtliche diskriminierende Inhalte gegen Herkunft, Spra-che, Aussehen, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Bildung und sozialen Stand der Spieler/innen.

3. Verbotene Gegenstände
Die Mannschaftsverantwortlichen verpflichten sich, auf das Führen und Zeigen verbotener Gegenstände nach geltendem Recht (Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG) auf dem Vereinsgelände zu verzichten bzw. jeglicher Arten von erlaubten Hieb- und Stichwaffen, Schusswaffen, Pfeffersprays, Elektroimpulsgeräten und Anscheinwaffen, während sie Umgang mit Kin-dern und Jugendlichen haben, sicher außerhalb des Sicht- und Zugriffsrahmens der Spieler/innen zu verwahren.

4. Verbale Äußerungen
Die Mannschaftsverantwortlichen verpflichten sich, auf sämtliche verbale Beleidigungen (sexualisierte Sprache, abschät-zende und abfällige Schimpfworte, diskriminierende und extremistische bzw. populistische Äußerungen) gegenüber den Kindern und Jugendlichen zu verzichten.

5. Alkohol-, Medikamenten-, und Drogenmissbrauch
Der Konsum von Alkohol, Drogen, Tabak und Nikotin sowie nicht zwingend für den Zeitraum des Trainings/Spiels benötig-ten Medikamenten ist für die Mannschaftsverantwortlichen, solange sie mit den Kindern Umgang haben, vor, während und nach dem Training/Spiel zu unterlassen. Auch wenn Eltern, Zuschauer/innen und Begleitpersonen während des Trai-nings/Spiels Alkohol konsumieren bzw. Rauchen, haben die Mannschaftsverantwortlichen dies im Rahmen ihrer charak-terlichen und sportlichen Vorbildfunktion im Umgang mit den Kindern zu unterlassen.

6. Doping
Die Mannschaftsverantwortlichen übernehmen eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping sowie ge-gen jegliche Art von Leistungsmanipulation.

7. Wettspiele
Jegliche Art von Wettspielen ist von den Mannschaftsverantwortlichen zu unterbinden bzw. darf weder geduldet noch selbst initiiert werden.

8. Bild- und Videoaufnahmen
Sämtliche Bild- und Videoaufnahmen der Kinder sind rechtzeitig im Vorhinein anzukündigen und nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten zu tätigen. Gezielte Aufnahmen einzelner Kinder haben grundsätzlich zu un-terbleiben und sind nur in Einzelfällen nach Absprache zu dulden. Aufnahmen der Kinder außerhalb des Vereinsgeländes bzw. ohne erkennbaren sportlichen Charakter sind ausnahmslos zu unterlassen. Die Umkleide- und Duschkabinen sollte möglichst eine „handyfreie“ Zone sein.

9. Umkleide- und Duschkabine
Grundsätzlich sind die Umkleidekabinen und Sanitäreinrichtungen durch die Mannschaftsverantwortlichen anlassbezogen zu betreten, wenn sich Kinder dort aufhalten. Das gemeinsame Duschen von Kindern und Mannschaftsverantwortlichen ist ausnahmslos untersagt. Ebenso sind gemeinsame Toilettengänge zu unterbinden. Sofern sich Mannschaftsverantwort-liche vor bzw. nach dem Training/Spiel in den Umkleiden aufhalten müssen, ist auch zur eigenen Absicherung immer ein/e weitere/r Trainer/in / Vereinsmitglied / Elternteil hinzuziehen (4-Augen-Prinzip). Die Trainer/innen kündigen ein eventuelles Betreten der Räumlichkeiten vor Eintritt lautstark und vernehmbar an. Die Dusch- und Umkleidekabinen sollten eine „han-dyfreie“ Zone sein.

10. Körperkontakt
Die Mannschaftsverantwortlichen verpflichten sich, auf körperliche Interaktionen (Streicheln, Umarmen, „Klaps auf den Po“, Hand in Hand laufen, auf den Schoß setzen, körperliche Gewalt) mit den Kindern zu verzichten. Ausnahmefälle sind verletzungsbedingte Versorgungen bzw. das Zeigen von bestimmten Haltungen und Techniken. Hierbei ist strikt darauf zu achten, dass die Kinder weder an ihren primären und sekundären Geschlechtsmerkmalen noch im Gesicht bzw. Gesäßbereich berührt werden. Grundsätzlich sind Körperlichkeiten auf ein Minimum zu begrenzen.

11. Umgang mit Geschenken
Sämtliche Geschenke der Trainer/innen und Betreuer/innen an die Kinder sind vorher anzukündigen und ausnahmslos an alle Kinder auszuhändigen. Das gezielte Beschenken eines einzelnen Kindes hat zu unterbleiben. Die Geschenke dürfen grundsätzlich einen Wert von 5€ pro Kind nicht überschreiten. So sind z.B. das Verschenken von Sportbekleidung und Bällen untersagt.

12. Private Treffen
Treffen außerhalb des eigentlichen Trainingsablaufs mit den Kindern sind durch die Mannschaftsverantwortlichen frühzeitig dem Verein und den Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Auch hierbei gilt, dass alle Kinder ausnahmslos am Treffen beteiligt sein müssen. Gezielte Einzeltreffen oder „Privattrainings“ sind ausnahmslos untersagt. Bei der gemeinsamen Aktivität soll eine weitere Begleitperson (Trainer/in, Vereinsmitglied, Elternteil) dabei sein. Ort, Zeit, Ablaufplan, An- und Abreise,
Teilnehmer/in sowie Begleitpersonen sind dem Verein mitzuteilen.

13. Soziale Netzwerke / digitale Medien
Die Mannschaftsverantwortlichen verpflichten sich, sofern sie mit den Kindern über soziale Netzwerke bzw. geschlossene Gruppen kommunizieren, dies dem Verein mitzuteilen. Privat- bzw. Einzelchats mit den Kindern sind zu unterlassen. Es ist darauf zu achten, eine offizielle Gesprächsrunde zu erstellen und nicht auf vielen Plattformen mehrere Gruppen zu führen.
In der offiziellen Gruppe hat auch immer eine weitere Person (Vereinsmitglied, Trainer/in, Elternteil) anwesend zu sein, die das Gespräch mitverfolgt. Das Versenden von Bildern und Videos bzw. Sprachnachrichten hat nur hier für alle sichtbar zu erfolgen. Auch im schriftlichen Chat gelten die hier festgelegten Richtlinien zu verbalen bzw. politischen Äußerungen. In dem Chat sind grundsätzlich nur vereinsrelevante Themen zu organisieren und keine Privatgespräche zu führen. (siehe auch Punkt 4)

14. Datenschutz
Die Mannschaftsverantwortlichen verpflichten sich, beim Umgang mit personenbezogenen Daten der ihnen anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

15. Meldewürdige Ereignisse
Die Mannschaftsverantwortlichen verpflichten sich, meldewürdige Ereignisse (Auseinandersetzungen unter den Spielern/ innen, Verletzungen, respektlose und diskriminierende Äußerungen, Fehlen von Spielern/innen, ungeplante Mannschaftsbesprechungen o.ä.) unmittelbar nach dem Training/Spiel einer weiteren vereinszugehörigen Person mitzuteilen bzw. schriftlich zu fixieren.

16. Allgemein
Die Mannschaftsverantwortlichen verpflichten sich, dem persönlichen Empfinden der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen Vorrang vor ihren persönlichen Wünschen und Zielen zu geben, sie zu achten und ihre Entwicklung zu fördern.
Darüber hinaus sind sie angehalten, die Kinder und Jugendlichen bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten gegenüber anderen Menschen anzuleiten und ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten innerhalb des Teams zu bieten.

17. Einhaltung
Die Mannschaftsverantwortlichen verpflichten sich, einzugreifen, wenn im eigenen Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird und ggf. professionelle Unterstützung hinzuzuziehen (kommunale Beratungsstellen, Berliner Fußball-Verband, LSB Berlin). Ebenso informieren sie in schweren Fällen umgehend die Verantwortlichen auf der Leitungsebene (z.B. Vorgesetzte/ Vorstand).
Selbstredend werden sie diesen Ehrenkodex auch im Umgang mit erwachsenen Sportler/innen einhalten.

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