F.C. Hertha 03 Zehlendorf

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12.09.2021 / Verein

Veränderte Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf den Sport

Ab Freitag, den 20.08.2021 die 4. Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Für den Sport ergeben sich ab Freitag, den 20.08.2021 durch die 4. Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung drei wesentliche Veränderungen:

Bei Wettkämpfen im Freien besteht bei Veranstaltungen/Wettkämpfen bereits eine Testpflicht für alle Anwesenden ab einer Personenzahl von 100 Anwesenden (also Sporttreibende plus Zuschauende). Damit wurde die bisherige Zahl von 750 drastisch reduziert.

Die Personen, die weder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung vorweisen können, benötigen also einen POC-Antigen-Test, der ab dem 20.08.2021 jedoch 48 Stunden alt sein darf (anstatt bisher 24 Stunden).

Schülerinnen und Schüler haben ab dem 20.08.2021 keine Testpflicht mehr, dies gilt für alle Schulbesuchenden, unabhängig ihres Alters.

Alle weiteren Regelungen gelten unverändert.

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