





Der Ältestenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die dem Verein mindestens 15 Jahre angehören müssen und das 35. Lebensjahr vollendet haben. Er kümmert sich insbesondere um die Wahrung und Förderung der Tradition und des Ansehens des Vereins sowie die Pflege des gesellschftlichen Zusammenhalts der Vereinsmitglieder.



Die Kassenprüfer, bis zu drei an der Zahl, haben mindestens zweimal jährlich die Prüfung der Kassengeschäfte (Buchhaltung) vorzunehmen und ihre Berichte dem Vorstand vorzulegen, Mängel aufzuzeigen, Empfehlung einzubringen und den Mitgliedern Bericht zu erstatten.


